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Diagnostik30. September 20255 Min. Lesezeit

Übernimmt die Krankenkasse die ADHS-Diagnostik?

Das österreichische Erstattungssystem für klinisch-psychologische Diagnostik ist nicht selbsterklärend.

Illustration eines Kopfprofils mit Gehirn, umgeben von Symbolen für Diagnostik, Euro-Münzen und einem Klemmbrett mit Häkchen.

Von Julian Thewes

Die Kostenfrage hält viele Menschen von einer Abklärung ab, oft aus einem einfachen Grund:

Zwei grundsätzlich verschiedene Wege

In Österreich gibt es für klinisch-psychologische Diagnostik zwei Systeme, die sich in der Praxis stark unterscheiden.

Vertragspsycholog:innen haben einen direkten Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Die Diagnostik wird direkt zwischen Praxis und Kasse abgerechnet, Ihnen entstehen keine Kosten. Der Haken: Kassenplätze für ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen sind in Österreich rar, die Wartezeiten entsprechend lang, teils über ein Jahr.

Wahlpsycholog:innen haben keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen die Diagnostik selbst und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Teilrefundierung ein. Das ist der Weg, über den auch Attentia funktioniert.

Was Sie bei der Teilrefundierung zurückbekommen

Für klinisch-psychologische Diagnostik bei Wahlpsycholog:innen beträgt die gesetzliche Kostenerstattung 80 Prozent jenes Tarifs, den Ihre Krankenkasse einer Vertragspsychologin oder einem Vertragspsychologen für dieselbe Leistung bezahlt hätte. Das ist nicht automatisch dasselbe wie 80 Prozent Ihrer tatsächlich bezahlten Rechnung, da der Kassentarif oft unter freien Honoraren liegt. In der Praxis bekommen unsere Klient:innen bei Attentia aber üblicherweise bis zu 80 Prozent der Kosten von ihrer Krankenkasse zurück. Die genaue Höhe unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

Wie das bei Attentia konkret aussieht

Bei Attentia arbeiten ausschließlich Wahlpsycholog:innen, keine Kassenpsycholog:innen. Für den Start der Diagnostik selbst brauchen Sie keine ärztliche Überweisung. Ob Ihre Krankenkasse für die Kostenerstattung zusätzlich eine ärztliche Zuweisung mit Verdachtsdiagnose verlangt, hängt von der jeweiligen Kasse und deren aktueller Praxis ab, dazu am besten direkt bei Ihrer Kasse nachfragen. Zwei weitere Punkte sind für die Erstattung in der Regel relevant:

Die korrekte Honorarnote muss unter anderem Diagnose, Datum, Dauer und eine Zahlungsbestätigung enthalten, damit die Kasse sie bearbeiten kann. Diese stellt Attentia Ihnen aus.

Die klinische Psychologin oder der klinische Psychologe muss in der Psycholog:innenliste des Gesundheitsministeriums bzw. auf der entsprechenden Liste der Sozialversicherung eingetragen sein, was bei den Attentia-Psycholog:innen der Fall ist.

Warum Sie sich vorab absichern sollten

Diese Regeln gelten allgemein für klinisch-psychologische Untersuchungen und sind nicht auf ADHS-Diagnostik zugeschnitten. Bevor Sie eine Abklärung beginnen, lohnt sich deshalb ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse, um die aktuellen Sätze und die genauen Anforderungen an die Zuweisung zu klären. Das kostet zehn Minuten und erspart Ihnen im Nachhinein Enttäuschungen.

Kosten und nächste Schritte bei Attentia

Die Diagnostik bei Attentia kostet aktuell 499 Euro im Rahmen eines zeitlich begrenzten Eröffnungsangebots, regulär 650 Euro, unabhängig vom Ausgang der Abklärung. Eine Ratenzahlung ist möglich, etwa über Klarna. Wie der Ablauf im Detail aussieht, lesen Sie hier. Nach einer Diagnose spielt oft auch die Frage, welche Behandlungsoptionen infrage kommen – dazu lesen Sie mehr über ADHS-Medikamente bei Erwachsenen. Bei Fragen zur Kostenerstattung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich am besten direkt an uns über www.attentia.at.

Quellen

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Klinisch-psychologische Diagnostik – Kostenerstattung. oegk.at